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H-Kennzeichen Check

Alter, Originalzustand, Erhaltungszustand — in 30 Sekunden wissen Sie, ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen nach § 23 StVZO erfüllt und was Sie an Steuer sparen.

Unbekannt? Der KFZ-Steuer-Rechner ermittelt den Wert in 30 Sekunden.

Grundsätzlich H-Kennzeichen-fähig

Pauschale Jahressteuer (PKW)
192 €
Ersparnis pro Jahr
128 €
Einmalig: Gutachten § 23 StVZO + Zulassung
130 € – 240 €
Amortisiert nach ca.
1.9 Jahren

Stand Juli 2026. Pauschalsteuer nach § 9 Abs. 4 Nr. 2 KraftStG: 192 € für PKW, 46 € für Motorräder. Verbindlich ist ausschließlich das Gutachten nach § 23 StVZO durch TÜV oder DEKRA. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Die drei Prüfkriterien

Alter. Maßgeblich ist die Erstzulassung, nicht das Baujahr. Zwischen beiden liegen bei Importfahrzeugen häufig ein bis zwei Jahre — das entscheidet darüber, ob der Antrag dieses oder erst nächstes Jahr durchgeht.

Originalzustand. Der Sachverständige prüft, ob Umbauten zeitgenössisch sind. Faustregel: Alles, was innerhalb von zehn Jahren nach Baujahr am Markt verfügbar und üblich war, ist unkritisch. Moderne Technik, die es damals nicht gab, ist es nicht.

Erhaltungszustand. Verlangt wird ein gepflegter, fahrbereiter Zustand — grob Zustandsnote 2 bis 3. Ein Scheunenfund mit Durchrostung bekommt kein Gutachten, ein ehrlich gealtertes, gewartetes Fahrzeug dagegen schon.

Erfüllt das Fahrzeug alle drei Punkte, gilt die Pauschalsteuer von 191,73 Euro pro Jahr — und die Einfahrt in jede deutsche Umweltzone ist unabhängig von der Abgasnorm erlaubt.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen gelten für ein H-Kennzeichen?
Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre nach der Erstzulassung alt sein, weitgehend dem Originalzustand entsprechen und in gutem Erhaltungszustand sein. Ein Gutachten nach § 23 StVZO durch TÜV, DEKRA oder GTÜ bestätigt diese Punkte. Rechtsgrundlage ist § 2 Nr. 22 FZV.
Wie viel Steuer zahlt man mit H-Kennzeichen?
Die Steuer ist pauschal: 191,73 Euro pro Jahr für PKW und 46,02 Euro für Motorräder, unabhängig von Hubraum, Abgasnorm oder CO₂-Ausstoß (§ 9 Abs. 4 Nr. 2 KraftStG). Bei großvolumigen Fahrzeugen ohne Katalysator ist das oft eine Ersparnis von mehreren hundert Euro jährlich.
Welche Umbauten sind erlaubt?
Zeitgenössische Umbauten sind zulässig — also Änderungen, die innerhalb von zehn Jahren nach dem Baujahr üblich und verfügbar waren. Moderne Felgen, LED-Scheinwerfer, ein aktuelles Infotainment oder ein Motorswap aus einer späteren Baureihe führen dagegen regelmäßig zur Ablehnung.
Was kostet die Beantragung?
Das Gutachten nach § 23 StVZO liegt üblicherweise zwischen 100 und 180 Euro, dazu kommt die Gebühr der Zulassungsstelle von etwa 30 bis 60 Euro. Bei großvolumigen Fahrzeugen amortisiert sich das häufig schon im ersten Jahr.
Gilt das H-Kennzeichen auch in Umweltzonen?
Ja. Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen in alle deutschen Umweltzonen einfahren, auch ohne grüne Plakette. Das ist neben der Steuer der zweite große praktische Vorteil.
Muss das Fahrzeug durchgehend zugelassen gewesen sein?
Nein. Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung, nicht eine lückenlose Zulassungshistorie. Ein 35 Jahre altes Fahrzeug, das 20 Jahre in der Scheune stand, kann ein H-Kennzeichen bekommen, sofern der Zustand stimmt.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Der Check bildet die Kriterien nach § 23 StVZO ab, Stand Juli 2026. Verbindlich ist ausschließlich das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen. Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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