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Ausfuhrkennzeichen Kostenrechner
Behördengebühr, Schilder, Ausfuhrversicherung und HU — die realistischen Gesamtkosten für Ihr Ausfuhrkennzeichen, berechnet nach Dauer und Zielregion.
Ausfuhrkennzeichen werden für 15 Tage bis maximal 12 Monate ausgegeben.
Geschätzte Gesamtkosten
415 € – 985 €
- Gebühr Zulassungsstelle
- 30 € – 45 €
- Kennzeichenschilder
- 25 € – 40 €
- Ausfuhrversicherung (3 Mon.)
- 360 € – 900 €
Stand Juli 2026. Die Gebühr der Zulassungsstelle richtet sich nach der GebOSt und variiert je Behörde. Die Versicherungsprämie wird individuell nach Zielland, Fahrzeugwert und Dauer kalkuliert — die Spanne oben ist ein Erfahrungswert, kein Angebot.
Verbindliches Angebot per WhatsApp →Wie sich die Kosten zusammensetzen
Ein Ausfuhrkennzeichen — am roten Feld auf der rechten Seite erkennbar — erlaubt es, ein in Deutschland gekauftes Fahrzeug legal ins Ausland zu überführen. Es wird von der Zulassungsstelle befristet ausgegeben, von 15 Tagen bis maximal zwölf Monaten.
Die Behördengebühr selbst ist der kleinste Posten. Entscheidend ist die Ausfuhrversicherung: Sie wird pro Zielregion kalkuliert. Eine Überführung innerhalb der EU ist deutlich günstiger als eine Ausfuhr in die Golfregion oder nach Übersee, weil das Schadensrisiko und die Rückabwicklungskosten anders bewertet werden.
Der häufigste Kostenschock kommt von der HU. Die Hauptuntersuchung muss über den gesamten Gültigkeitszeitraum laufen. Wer ein Ausfuhrkennzeichen für sechs Monate beantragt, dessen TÜV aber in zwei Monaten abläuft, muss vorher zur Untersuchung — das kostet zusätzlich 130 bis 190 Euro und kann bei Mängeln teuer werden.
Häufige Fragen
- Was kostet ein Ausfuhrkennzeichen?
- Die Gebühr der Zulassungsstelle liegt üblicherweise zwischen 30 und 45 Euro, dazu kommen etwa 25 bis 40 Euro für die Schilder. Der größte Posten ist die Ausfuhrversicherung: je nach Zielregion und Dauer zwischen rund 40 und 300 Euro pro Monat.
- Wie lange ist ein Ausfuhrkennzeichen gültig?
- Ausfuhrkennzeichen werden für mindestens 15 Tage und höchstens 12 Monate ausgestellt. Das Ablaufdatum steht im roten Feld rechts auf dem Schild. Eine Verlängerung ist nicht möglich — nach Ablauf muss neu zugelassen werden.
- Brauche ich eine gültige HU für das Ausfuhrkennzeichen?
- Ja. Die Hauptuntersuchung muss für den gesamten Gültigkeitszeitraum des Ausfuhrkennzeichens gültig sein. Läuft die HU während der Ausfuhrzeit ab, verlangt die Zulassungsstelle vorher eine neue Untersuchung.
- Welche Unterlagen brauche ich?
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II, gültiger HU-Nachweis, Personalausweis oder Reisepass, eine eVB-Nummer für ein Ausfuhrkennzeichen sowie bei Vertretung eine Vollmacht. Bei bereits abgemeldeten Fahrzeugen zusätzlich die Abmeldebescheinigung.
- Kann ich mit dem Ausfuhrkennzeichen durch Europa fahren?
- Ja, sofern die Versicherung die durchfahrenen Länder abdeckt. Die Deckung wird pro Zielregion vereinbart — eine reine EU-Police deckt eine Fahrt über die Türkei nach Dubai nicht ab. Prüfen Sie die Länderliste in der Police vor Abfahrt.
- Ausfuhrkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen?
- Das Kurzzeitkennzeichen gilt maximal fünf Tage und ist grundsätzlich nur für Fahrten im Inland plus angrenzende Länder gedacht. Für den Export ins Ausland ist das Ausfuhrkennzeichen der richtige und in vielen Zielländern der einzige akzeptierte Weg.
- Sind die Angaben verbindlich?
- Nein. Der Rechner nennt marktübliche Spannen mit Stand Juli 2026. Die Behördengebühr richtet sich nach der GebOSt und variiert je Zulassungsstelle, die Versicherungsprämie wird individuell kalkuliert.
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